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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von eastmoto.de GbR
Stand 01.01.2026
 

A) Allgemeine Bedingungen zum Vertragsschluss mit eastmoto.de

 

1. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner für alle Dienstleistungen und Waren dieses Internetauftritts ist:

eastmoto.de GbR
Dorfstraße 32c
16837 Kagar (Stadt Rheinsberg)
Germany

 

Vertreten durch:
Marco Döbler, Jörg Kübler

 

Tel.: MD +49-1743063491 & JK +49-17620001672
E-Mail: info@eastmoto.de

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag mit uns kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Sie können ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Veranstaltung abgeben, indem Sie am Ende Ihres Bestellvorganges eine Anmeldung zur Veranstaltung an eastmoto.de senden.
Unmittelbar danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang Ihres Angebots/ Anmeldung (Bestellbestätigung). Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen bei Veranstaltungen nur durch die Versendung der E-Mail. Verträge für Veranstaltungen erfolgen ohne Beschränkungen.

 

3. Sonstige Bestimmungen
Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabsprachen sollen schriftlich oder in Textform, z.B. E-Mail oder Brief dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung -oder -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Vertragsparteien. Sollte eine der genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz nicht in Deutschland, so wird als Gerichtsstand und als Erfüllungsort Rostock vereinbart.

B) Bestimmungen für Freizeit-Veranstaltungen

 

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Freizeit-Veranstaltungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegt.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Liegen zwischen dem Erhalt der Anmeldebestätigung und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Tage, ist die Gebühr innerhalb von 3 Tagen zur Zahlung fällig.

 

3. Rücktritt/ Storno/ Absage der Enduro-Tour

Möchte der Kunde aus persönlichen Gründen von der Enduro-Tour-Veranstaltung zurücktreten, fallen folgende Stornogebühren an:

 

Für Enduro-Tour-Veranstaltungen in Deutschland aus dem Tourkalender auf eastmoto.de:

  • bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • unter 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages

 

Für Veranstaltungen außerhalb Deutschlands (Lika ADVENTURE RAID, Croatia-Adventure-Camp, Westalpen „3000 Meter über Null“) aus dem Tourkalender auf eastmoto.de:

  • bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 20% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • unter 4 Wochen vor der Veranstaltung: 85% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages bei unangekündigtem Nichterscheinen und Fernbleiben

 

Für individuell vereinbarte Enduro-Tour-Veranstaltungen :

  • bis 12 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 25% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages

  • unter 4 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages

 

Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung / Umtausch, oder Gutschrift einer Buchung und eines Termins. Eine Umbuchung kann durch eastmoto.de durchgeführt werden, stellt in dem Fall jedoch eine reine freiwillige Kulanzlösung dar. Für eine Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro inkl. Mwst. an. Im Fall eines Ausweichtermins wird dieser von eastmoto.de nach Rücksprache mit dem Kunden bestimmt. Keine freie Terminwahl durch den Kunden. Bitte habe dafür Verständnis, dass ebenso ein Attest / Krankschreibung von Ärzten etc. die angebotenen und beschriebenen Storno- bzw. Rücktritt-Regeln nicht außer Kraft setzen. Um bei einem Rücktritt keinen Verlust zu verzeichnen, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Rücktrittsversicherung.

eastmoto.de kann wegen ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen oder gesundheitlich bedingten Ausfalls der für die Durchführung notwendigen Tourguides die Tour bis 10 Tage vor Beginn den Vertrag annullieren. Die Teilnehmer werden umgehend schriftlich (per Mail) informiert und der einbezahlte Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet oder wenn gewünscht wird die Tour auf einen neuen Termin kostenfrei umgebucht.

 

4. Widerruf

Dem Kunden steht für Enduro-Veranstaltungen kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu.

 

5. Aufzeichnung und Veröffentlichung der Strecken

GPS-Tracker sind auf allen Touren ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, die Ausschreibung einer Tour erfordert ausdrücklich den Einsatz von GPS-Geräten. Das Aufzeichnen von Touren oder auch nur Teilen davon ist strikt untersagt.

Die ausgearbeiteten Strecken der jeweiligen Touren sind geistiges Eigentum von eastmoto.de.

 

5.1. Aufzeichnung und Veröffentlichung der Strecken

Punkt B 5 entfällt natürlich, wenn GPS-Tracker vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden und die Teilnehmer selbstständig per GPX-Tracks auf der Strecke navigieren!

 

6. Risikohinweise und Ausschlüsse

Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und darf keinem Fahrverbot unterliegen. Er muss zurzeit der Fahrveranstaltung fahrtauglich sein und darf insbesondere nicht alkoholisiert sein. Die Fahrer verpflichten sich die Risikohinweise unter C) zu beachten und die darin enthaltenen Verhaltensregeln und Beschränkungen einzuhalten. Sie befolgen zwingend die Anweisungen der Instruktoren. Fahrer, die sich nicht an die Verhaltensregeln oder Anweisungen halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Fahrer ist verpflichtet im Rahmen seines fahrerischen Könnens stets so zu fahren und sich so umsichtig zu verhalten, dass eine über die bloße Streckenbenutzung hinausgehende Gefährdung anderer vermieden wird. Treten durch besondere Ereignisse (Sturz, Unfall, Veränderung der Strecke durch Abnutzung oder besondere Ereignisse wie umgestürzte Bäume) Gefahren auf, die anderen Fahrern unbekannt sind, hat der Fahrer einen Instruktor sofort und unverzüglich hiervon zu unterrichten. Bei Gefahr in Verzug hat der Fahrer die anderen nachfolgenden Fahrer in geeigneter Weise sofort zu warnen.

 

7. Motorrad und Schutzkleidung

Jeder Fahrer darf nur mit einem gemäß StVZO verkehrs- und geländesicheren Motorrad an der Veranstaltung teilnehmen, dies bezieht sich im besonderen auf eine Abgasanlage mit ECE-Typ-Genehmigung. Es sind nur Reiseenduros mit einer Tankreichweite von mindestens 180 Kilometern zugelassen. Der Fahrer ist selbst für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die Instruktoren müssen die (weitere) Teilnahme am Fahren mit dem verwendeten Motorrad untersagen, wenn ein Sicherheitsmangel festgestellt wird.
Während der gesamten Veranstaltung ist beim Fahren auch kurzer Strecken Helm zu tragen.

 

Folgende Schutzausrüstung benötigst Du für eine Enduro-Tour mit eastmoto.de:

 

Motorradhelm – geschlossen; bei einem Endurohelm geschlossen oder mit Endurobrille.

Handschuhe – geschlossen; Die Handschuhe müssen geschlossen sein, keine offenen Fingerkuppen!

Motorradjacke oder Protektorenhemd/-jacke mit Protektoren an Rücken, Schultern & Ellenbogen. 

Hosemit Knieschutz. 

Motorradstiefel:idealerweise handelt es sich um Endurostiefel. Schienbeinhohe, feste Motorradstiefel sind auch in Ordnung. Was nicht zulässig ist, sind Turnschuhe, Bundeswehrstiefel, Wanderschuhe, Sneakers etc.

Wir weisen Dich höflich darauf hin, dass Du zu Deiner eigenen Sicherheit nur mit kompletter Schutzausrüstung an Deinem gebuchten Erlebnis bei uns teilnehmen kannst. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr Deines Erlebnisses aufgrund unzureichender Schutzkleidung ist nicht möglich.

 

7.1. Schutzausrüstung / Gesonderte Vereinbarung für RAID, Rallye & Sportveranstaltungen

 

Für die oben genannten Veranstaltungen gilt ein gesonderter Sicherheitsstandard für Enduroausrüstung.

 

Motorradhelm: zulässig sind ausschließlich Endurohelme mit geeigneter Endurobrille oder Visier. Keine Integralhelme!

 

Protektoren: das Mindestmaß an Protektion besteht aus einem Brust- und Rückenschutz (auch Safety-Jacket) und geeigneten Schienbeinprotektoren. Des Weiteren empfiehlt sich die Verwendung eines Nackenschutze (Neck Brace) und das Tragen von Knietorthesen. 

 

Bekleidung: handelsübliche, sportliche Motocross- oder Endurobekleidung, Regenjacke, Trinkrucksack 

Stiefel: Ausschließlich schienbeinhohe Motocross- und Endurostiefel! Die Teilnahme mit Touren- oder Straßenstiefeln wird verweigert! 

 

Wir weisen zu Deiner eigenen Sicherheit darauf hin, dass Du nur mit kompletter Schutzausrüstung an der Veranstaltung teilnehmen kannst. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr aufgrund fehlender oder unzureichender Schutzausrüstung ist nicht möglich!

 

Werkzeug, Pannenset, First Aid Kit: Wir bitten jeden Teilnehmer, das für sein Motorrad spezifische Werkszeug für Notreparaturen (Schlauch, Montierhebel usw.) mit sich zu führen. Außerdem muss jeder Teilnehmer verpflichtend über ein First Als Kit und eine Rettungsdecke verfügen.

8. Verhaltensregeln

Fußgänger an der Strecke: Freundliches Grüßen der Personen und im Sitzen langsam vorbeifahren. Reiter: Anhalten, Motor aus, erst wenn genügend Abstand vorhanden ist fahren wir weiter. Leute mit Hunden: Anhalten, erst weiterfahren, wenn die Hunde angeleint worden sind. Kühe, Pferde usw.: langsam vorbeifahren. Überholen in der Gruppe ist nicht gewünscht oder wird nur nach ausdrücklicher Absprache vollzogen. Wir halten uns an die StVO. Jeder hilft Jedem, da es auch zu Umkippern kommen kann oder schwierige Hindernisse überwunden werden müssen.

 

9. Gesundheit/Notfall/ärztliche Versorgung

Unsere Standard-Touren sind von jedem normalen Endurofahrer zu meistern. Bei chronischen Krankheiten o.ä. sprecht Eure Teilnahme bitte zuerst mit dem Arzt Eures Vertrauens ab. Sollte ein Notfall auftreten, befindet sich das nächste Krankenhaus in Neuruppin, bzw. niedergelassene Ärzte in Rheinsberg.

 

9.1. Gesundheit/Notfall/ärztliche Versorgung für RAID, Rallye und Sportveranstaltungen

Unsere Veranstaltungen sind von jedem geübten, sportlichen Enduro- und Adventure-Fahrer zu meistern. Bei chronischen Krankheiten und/oder sonstigen Einschränkungen sprecht Eure Teilnahme bitte zuerst mit dem Arzt Eures Vertrauens ab. Im Falle eines Notfalls/Unfall steht während den Fahrzeiten ein Rettungsteam inklusive Notarzt bereit. Im Falle der Lika ADVENTURE RAID ist auch die kroatische Bergwacht informiert und einsatzbereit. Wir bitte in jedem Fall den Anweisungen von Rettung, Bergwacht, Forst und Polizei Folge zu leisten.

 

9.2. Gesundheit/Notfall/ärztliche Versorgung für das Lika Adventure Camp
Unsere Veranstaltungen sind von jedem geübten, sportlichen Enduro- und Adventure-Fahrer zu meistern. Bei chronischen Krankheiten und/oder sonstigen Einschränkungen sprecht Eure Teilnahme bitte zuerst mit dem Arzt Eures Vertrauens ab. Im Falle eines Notfalls/Unfall können wir in Kroatien auf die Hilfe der örtlichen Ambulanz und der Bergwacht zurückgreifen. Das nächste Ambulanzzentrum befindet sich in Ubdina, ein großes Krankenhaus gibt es in Knin. Wir bitte in jedem Fall den Anweisungen von Rettung, Bergwacht, Forst und Polizei Folge zu leisten 

 

10. Fotos und Videos

Der Teilnehmer der Tour erteilt seine Einwilligung über die Speicherung und Veröffentlichung von Bilder und Videos in sämtlichen Medien, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Der Teilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung.

C) Risikohinweise

 

1. Allgemeine Hinweise

  • Der Kunde fährt mit seinem Motorrad in mehr oder weniger unwegsamen Gelände.

  • Unsere Endurotouren sind in unterschiedliche Schwierigkeitskategorien unterteilt. Es ist verboten, die gewählte Fahrtstrecke zu verlassen und es ist den Anweisungen der Tourguides zu folgen.

  • Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Veranstaltung gegebenenfalls nicht ohne Stürze bewältigen kann. Diese verlaufen i.d.R. glimpflich, so dass keine Körperschäden auftreten und das Motorrad keine oder nur kleinere Schäden (verbogener Schalthebel, Sollbruch am Brems- oder Kupplungshebel) aufweisen. Es sind im Einzel- und Ausnahmefall aber auch größere Beschädigungen nicht auszuschließen.

  • Wir setzen voraus, dass die Fahrer körperlich fit und gesund sind, um die Endurotour schadenfrei zu absolvieren. Wir bitten vor allem bei mehrtätigen Veranstaltungen den Alkoholkonsum am Abend zuvor darauf einzustellen.

  • Um die unterschiedlichen Fahrtstrecken möglichst schadensfrei bewältigen zu können, sollte der Fahrer sich vorab intensiv befragen, welche Kategorie seinen Fahrkönnen und seiner fahrerischen Erfahrung entspricht.

  • eastmoto.de kann eine Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen unterbrechen oder absagen, wenn die Witterungsbedingungen eine Gefahrenlage schaffen, die eine Fortsetzung zu gefährlich erscheinen lassen.

 

D) eastmoto.de-Teilnahmebedingungen

 

  1. Die Teilnahme ist mit jeder auf der Straße zugelassenen Reiseenduro möglich (keine Sportenduro).

  2. Der Teilnehmer benötigt zur Teilnahme die Bereitschaft, sich mit seinem Motorrad nicht alltäglichen Herausforderungen zu stellen, bei denen es zu im Geländesport üblichen, evtl. durch das Wetter bedingt schlammigen bzw. staubigen Situationen kommen kann.

  3. Für auf den Ausfahrten benötigtes Gepäck bzw. das Lunchpaket empfehlen wir einen kleinen Rucksack. Ebenso wird ein Camelback (Trinkrucksack) empfohlen.

  4. Die Kraftstoffversorgung geschieht in Eigenregie; eine Tankstelle befindet sich ca. 8 km vom Start- und Zielort entfernt. Wir empfehlen vollgetankt an den Start der Fahrtage zu gehen.

  5. Wir empfehlen die Verwendung von auf der Straße zugelassenen Enduro Reifen (z.B. Heidenau K60 Scout, Metzeler Karoo, Conti TKC 80, Michelin Anakee Wild, Pirelli Scorpion Rally, Mitas E09 Dakar, Bridgestone Battlax AX 41, etc; bitte auf Freigaben achten).

  6. Bereifung / Gesonderte Vereinbarung für RAID, Rallye & Sportveranstaltungen

    Verpflichtend sind reine Enduro- oder Wettbewerbs-Reifen mit top Profil. Bitte an Ersatz denken, die Lika ADVENTURE RAID hat eine Gesamt-Etappenlänge von über 1000 Kilometer, das ADVENTURE CAMP rund 800 Kilometer! Ein Straßenzulassung für die Reifen ist nicht erforderlich.

  7. Der Unterzeichner stellt den Veranstalter in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Veranstalter wegen vom Teilnehmer oder den von ihm benutzten Fahrzeugen im Rahmen der Veranstaltung verursachter Personen- oder sonstigen Schäden geltend machen, soweit und solange derartige Ansprüche Dritter nicht von einer Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Der Teilnehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Veranstalter durch die Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

  8. Die Teilnahme ist nur mit einem zugelassenen, technisch einwandfreien Motorrad möglich. Der Veranstalter behält sich vor, technisch zweifelhafte Fahrzeuge von der Veranstaltung auszuschließen.

  9. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme geschäftsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  10. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer mit vollständiger Schutzausrüstung erscheint und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A / Motorrad ist.

  11. Es sind unbedingt die geltenden Straßenverkehrsordnungen zu befolgen. Zuwiderhandlungen bzw. das Benutzen nicht genehmigter Strecken führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ebenso können Zuwiderhandlungen gegen die Teilnahmebedingungen und Gefährdung anderer Teilnehmer den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen.

  12. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen oder zu beenden, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer; eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt dabei nicht.

  13. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden bzw. zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Sollten Teilnehmer im Nachhinein Einwände gegen die Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten haben, können Sie dem kostenfrei widersprechen.

  14. Die Rechnungsstellung der Teilnehmergebühr erfolgt ausschließlich durch eastmoto.de und direkt nach der verbindlichen Buchung auf der Website www.eastmoto.de.

  15. Es ist keine Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal möglich. Gebühren und Kosten der Überweisung trägt der Teilnehmer.

  16. Die Stornobedingungen: es gelten unsere Stornobedingungen der AGB von eastmoto.de.

  17. Der Teilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen mit seiner Anmeldung an.

  18. Die Veranstaltung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

  19. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

 

E) Haftungsausschluss

 

1. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Enduro-Veranstaltung von eastmoto.de teil.

2. Ich erkläre mit Abgabe meiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Enduro-Veranstaltung entstehen, und zwar gegen eastmoto.de und deren Mitarbeiter und Vertragspartner, das Rettungsdienstpersonal,die Streckenposten und andere Personen, die mit der Organisation der Enduro-Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrtrecke. Während der Enduro-Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen von eastmoto.de sowie denen der Guides Folge zu leisten, ansonsten kann er von der Enduro-Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3. Der Teilnehmer trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden. Gegen andere Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge und Helfer verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Enduro-Veranstaltung entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung stammt.

4. Der Unterzeichner stellt eastmoto.de in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Veranstalter wegen vom Teilnehmer oder den von ihm benutzten Fahrzeugen im Rahmen der Veranstaltung verursachter Personen- oder sonstigen Schäden geltend machen. Der Teilnehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Veranstalter durch die Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

5. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und ggf. Kfz- und Privathaftpflichtversicherung) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. 

6. Bei Veranstaltungen die nicht von Guides geführt werden und sich die Teilnehmer per GPX- oder Roadbooknavigation selbstständig im Gelände bewegen (Raid, Rallye & Sportveranstaltungen), ist jeder Fahrer für sein Handeln vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere gilt dies bei Verlassen der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Strecke! 

7. Treten durch besondere Ereignisse(Sturz, Unfall oder Streckenveränderungen durch Naturgewalten) Gefahren auf, die anderen Fahrern unbekannt sein könnten, obliegt es der Verantwortung des Teilnehmers, diese Gefahr unverzüglich anzuzeigen. Bei Gefahr in Verzug hat der Fahrer nachfolgende Fahrer sofort zu warnen und den Veranstalter per Notruffunktion des an jedem Motorrad verbauten GPS-Trackers oder Mobiltelefon zu informieren.

 

7.1. GPS-Tracker: Für die GPS-Tracker muss bei der technischen Abnahme eine Pfand in Höhe von 100 Euro hinterlegt werden, welches bei Abgabe des Trackers rückerstattet wird, sofern sich das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand befindet! Sollte ein Tracker beschädigt werden, fallen sofern er noch funktionstüchtig ist, die jeweiligen Reparaturkosten an. Bei Totalschaden bzw. Verlust des GPS-Trackers wird ein Betrag in Höhe von 150,00 € fällig.

ZAHLUNGSMETHODEN​

- Vorab-Überweisung

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